Schon in vorgeschichtlicher Zeit waren die Menschen von Bränden bedroht. Mit dem entstehen größerer Siedlungen wuchs die Gefahr einer unkontrollierten Brandausbreitung drastisch. Viele Siedlungen waren zum Schutz vor Feinden mit Mauern umgeben.

Großbrand von London (1666)

 

Die Märkte und Städte waren stark eingeengt, und die Häuser, überwiegend aus Holz, wurden daher eng zusammen und zunehmend höher gebaut. Die Beleuchtung bestand aus Kienspänen, Talgkerzen, Öllampen und Fackeln. Ursprünglich gab es auch keine Schornsteine, nur ein Feuerloch im Dach. Als Folge dessen konnte ein Feuer verheerend um sich greifen. Brände waren daher mehr gefürchtet als die Pest.

 

Die ersten Feuerschutzmaßnahmen

 

Die Geschichtsschreibung bezeichnet die Zeit des 12. bis 14. Jahrhunderts als die Zeit der großen Brände. Fast jede europäische Stadt versank mindestens einmal in Schutt und Asche. Der Großbrand von London im Jahr 1666 war einer der folgenschwersten der Geschichte, große Teile der Stadt fielen ihm zum Opfer.
Frühe überlieferte Feuerschutzmaßnahmen stammen aus der Zeit der Römischen Republik um 300 v. Chr..
Feuerlöschmannschaften, bestehend aus Sklaven, standen an den Toren bereit, um bei Ausbruch eines Feuers einzugreifen.
In der Epoche der großen Stadtbrände wurden nach und nach Gesetze erlassen, die wenigstens eine grundlegende Vorsorge gegen Großbrände trafen. Die älteste erhaltene Feuerordnung stammt aus der Stadt Meran (Südtirol). Dort wurden schon im Jahre 1086 die Handwerkszünfte zur Löschhilfe bei Bränden verpflichtet.
Die vermutlich älteste Feuerverordnung Deutschlands stammt aus dem Jahr 1276 und ist im Stadtbuch von Augsburg niedergelegt.

 

 

Die Entwicklung des Feuerlöschwesens in Rosenheim


Die ersten Hinweise, wie sich die Bewohner von Rosenheim bei einem Brand zu verhalten haben, gibt das Privileg vom 9. Juni 1328, die erste grundlegende Verfassungsbestimmung der jungen Marktgemeinde.

In der Sprache der damaligen Zeit heißt es unter anderem:"Wo sich ein Feuer hebt, da sollen die Verren burger zuelauffen, mit sambt denn negsten zerötten, Jedermann mit ainer Axt, vnd sollen ain Hauß nider Zeren, vnd sol auch daß Hauß niemandt wöhren, oder er sol dem Richter Zwen und Sibenzig, dem Markht souil, dem Schergen vier Pfening."

Die "Verren burger", d.h. die von der Brandstätte entfernt wohnenden Bürger sollen mit den Nächstwohnenden in der Hilfeleistung wetteifern, gut ausgerüstet sein und das brennende Haus niederlegen. Wer diese Hilfsarbeit verhindert verfällt strenger Strafe. Da wohl auch in Rosenheim die Häuser meist aus Holz gebaut waren, war die Axt der wichtigste Ausrüstungsgegenstand.

Aus dem Jahr 1605 kommt ein Hinweis auf eine Feuerpolizei in Rosenheim sowie auf einen verantwortlichen "Khimickkehrer" (Kaminkehrer) nebst 4 Feuerbeschauern. Wie der große Stadtbrand von 1641 zeigt, waren trotz vielfältiger Maßnahmen verheerende Schadensfeuer nicht zu verhindern.

Zu dieser Zeit gab es schon einige allgemeine Feuerlöschordnung, die von den Landesfürsten herausgegeben worden waren. Für die Jahre 1675, 1766, 1809, 1813, 1837 und 1862 sind Feuerlöschordnungen für Rosenheim nachweisbar.

Die Feuerlöschordnung aus dem Jahr 1766, die im Stadtarchiv aufbewahrt wird, ist sehr ausführlich.

Sie beinhaltet die Themen "Verhütung des Feuers, Rettungsmaßnahmen bei ausgbebrochenen Brand, Verhütung des Stehlens, des Tumults und der Beschädigung."